Häufig gestellte Fragen
Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen rund um unsere Dienstleistungen und die Hausverwaltung zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Für Mieter
Unser Kundenservice ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website erreichbar. Wir setzen alles daran, Ihre Anfragen schnell zu bearbeiten und Ihnen bei allen Beteiligten kompetent zu helfen.
Schäden oder Reparaturen können Sie über unser Online-Formular, direkt per E-Mail oder telefonisch melden. Bitte beschreiben Sie das Problem genau und geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit wir schnell reagieren und die Angelegenheit zeitnah bearbeiten können.
Kleine Tiere wie Kanarienvögel, Zierfische oder Meerschweinchen dürfen in üblichem Umfang ohne unsere Zustimmung gehalten werden. Bei größeren Tieren wie Hunden und Katzen benötigen Sie jedoch unsere Genehmigung. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig, bevor Sie ein solches Tier anschaffen, damit wir die Situation prüfen und Ihnen gegebenenfalls eine Genehmigung für die Tierhaltung ausstellen können. Wichtig ist, dass Tiere andere Mieter nicht durch Lärm, Geruch oder Unordnung belästigen und die Sicherheit aller Bewohner stets gewährleistet bleibt.
Der Verlust eines Schlüssels muss unverzüglich schriftlich unserem Büro gemeldet werden. Wir kümmern uns dann um die Anfertigung eines Ersatzschlüssels gegen Kostenerstattung. Bei zentralen Sicherheitsschließsystemen muss aus Sicherheitsgründen die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Die damit verbundenen Kosten tragen in der Regel der Mieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Wenn Sie zum vereinbarten Termin dem Wärmedienst keinen Zugang gewähren können, ist in der Regel ein kostenfreier Zweittermin möglich. Dies wird jedoch vom Wärmedienst selbst festgelegt. Für alle weiteren Termine fallen Kosten an, die vom Nutzer getragen werden müssen. Auf der Terminbenachrichtigung des Wärmedienstes finden Sie normalerweise eine Telefonnummer, über die Sie Rückfragen stellen oder einen Termin vereinbaren können.
Die Nebenkostenabrechnung erfolgt einmal jährlich und umfasst alle zusätzlichen Kosten, die neben der Miete anfallen, wie zum Beispiel Heizkosten, Wasser und Müllabfuhr. Sie erhalten eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Posten, sodass Sie genau nachvollziehen können, wie sich die Nebenkosten zusammensetzen.
Die Abrechnungsperiode erstreckt sich vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter vorliegen. Diese Regelung gilt auch, wenn der Mietvertrag während der Abrechnungsperiode gekündigt wurde.
Ja, gerne. Auf Wunsch können Sie einen Termin mit uns vereinbaren, um Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. In diesem Gespräch haben Sie auch die Möglichkeit, offene Fragen zur Abrechnung zu klären.
Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt in der Regel 3 Monate und muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des Monats bei uns eingehen. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind nicht rechtsgültig. Wir empfehlen, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben zu versenden. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung von allen Mietvertragsparteien unterschrieben sein muss.
Grundsätzlich ja. Allerdings besteht keine gesetzliche Verpflichtung, den vorgeschlagenen Nachmieter anzunehmen. Wir prüfen auch in diesem Fall die vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie die entsprechenden Nachweise.
Informieren Sie uns bitte rechtzeitig über den geplanten Umzugstermin. Wir besprechen mit Ihnen alle wichtigen Details wie die Schlüsselübergabe, die Erstellung des Zustandsprotokolls und die Rückgabe der Mietwohnung, damit der Umzug reibungslos verläuft und keine Missverständnisse entstehen.
Sollten sich Ihre Kontaktdaten ändern, informieren Sie uns bitte, damit wir unsere Unterlagen entsprechend anpassen können. Sie können uns dies unkompliziert über unser Kontaktformular oder direkt per E-Mail mitteilen.
Zunächst ist zu beachten, dass Fragen zur Nebenkostenabrechnung oder ähnlichem keinen Notfall darstellen. Bei einem echten Notfall, wie einem Heizungsausfall, Rohrbruch oder Wassereintritt, können Sie entweder den zuständigen Hausmeister vor Ort oder unser Büro telefonisch erreichen. Sollte das Büro nicht besetzt sein, steht Ihnen eine Notfallrufnummer zur Verfügung.
Bei schwerwiegenden Notfällen wie Feuer oder Hochwasser wenden Sie sich bitte sofort an die Feuerwehr oder die Leitstelle.
Im Falle von Gasgeruch im Gebäude ist der Energieversorger umgehend zu benachrichtigen. Die Notfallrufnummer ist in der Regel auf der Hinweistafel im Gebäude vermerkt.
In der Regel sind die Mieter für Reparaturen und Wartungsarbeiten innerhalb der Wohnung verantwortlich. Für größere Instandhaltungsmaßnahmen oder gemeinschaftlich genutzte Bereiche, wie Flure oder Aufzüge, ist die Hausverwaltung zuständig. Bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Für Eigentümer
Indem Sie die administrativen Aufgaben in die Hände von Fachleuten legen, gewinnen Sie wertvolle Zeit für andere wichtige Dinge in Ihrem Leben.
Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Verwaltung Ihrer Liegenschaft. Zusätzlich führen wir eine Vorab-Besichtigung durch und sprechen persönlich mit dem Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft, um alle Details zu klären.
Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Liste mit allen Unterlagen, die wir für die ordnungsgemäße Verwaltung benötigen. Wenn sich die Unterlagen bei dem alten Verwalter befinden, holen wir diese bei ihm ab.
Wir führen regelmäßige technische Kontrollen des Objekts durch, vergeben erforderliche Aufträge bis zu einem mit dem Eigentümer vereinbarten Höchstbetrag und überwachen die Durchführung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen.
Bei Bedarf, insbesondere bei technisch anspruchsvollen Projekten, die spezielle Expertise von Ingenieuren oder Architekten erfordern, ziehen wir externe Partnerunternehmen hinzu.
Während der Bürozeiten sind wir telefonisch oder per E-Mail erreichbar. In Notfällen steht Ihnen zusätzlich eine Notfallnummer zur Verfügung, die auch außerhalb der Bürozeiten für eine schnelle Unterstützung sorgt.
Kontakt
Für unsere Dienstleistungen erheben wir eine pauschale monatliche Vergütung, die alle üblichen Verwaltungskosten abdeckt. Die Maklerkosten für Neuvermietungen werden jedoch gesondert abgerechnet. Außerdem bilden einmalige und außergewöhnliche Maßnahmen wie umfangreiche Sanierungs-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen, Gutachten oder größere juristische Beratungen, die nach vorheriger Absprache gesondert berechnet werden. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Details unserer Vergütung.
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach Ihren individuellen Wünschen. Wir verzichten auf lange, unflexible Verträge und bieten standardmäßig 1-Jahres-Verträge mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten an. Auf Wunsch kann die Laufzeit auch auf maximal 2 Jahre verlängert werden, sodass das Vertragsende am 31.12. des Folgejahres fällt.
Alle Personen, die am Verwaltungsprozess beteiligt sind, erhalten Schulungen und nehmen regelmäßig an wohnungswirtschaftlichen Seminaren teil. Seit 2018 ist dies für alle Verwalter gesetzlich vorgeschrieben, und wir begrüßen diese Regelung ausdrücklich!
Sie haben noch weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular.
Egal ob neue Angebote, inspirierende Ideen, spannende Aktionen oder exklusive Events – mit unserem Newsletter bleiben Sie immer auf dem Laufenden!
Hier finden Sie alle wichtigen Formulare, wie den Antrag auf Untermiete oder die Mieterselbstauskunft zum download.



Über Uns
Informationen über Stadtraum Immobilienverwaltung.
Über Uns
Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen im Überblick.
Dienstleistungen
Kontakt
Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.
Kontakt
Häufig gestellte Fragen
Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen rund um unsere Dienstleistungen und die Hausverwaltung zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Für Mieter
Unser Kundenservice ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website erreichbar. Wir setzen alles daran, Ihre Anfragen schnell zu bearbeiten und Ihnen bei allen Beteiligten kompetent zu helfen.
Schäden oder Reparaturen können Sie über unser Online-Formular, direkt per E-Mail oder telefonisch melden. Bitte beschreiben Sie das Problem genau und geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit wir schnell reagieren und die Angelegenheit zeitnah bearbeiten können.
Kleine Tiere wie Kanarienvögel, Zierfische oder Meerschweinchen dürfen in üblichem Umfang ohne unsere Zustimmung gehalten werden. Bei größeren Tieren wie Hunden und Katzen benötigen Sie jedoch unsere Genehmigung. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig, bevor Sie ein solches Tier anschaffen, damit wir die Situation prüfen und Ihnen gegebenenfalls eine Genehmigung für die Tierhaltung ausstellen können. Wichtig ist, dass Tiere andere Mieter nicht durch Lärm, Geruch oder Unordnung belästigen und die Sicherheit aller Bewohner stets gewährleistet bleibt.
Der Verlust eines Schlüssels muss unverzüglich schriftlich unserem Büro gemeldet werden. Wir kümmern uns dann um die Anfertigung eines Ersatzschlüssels gegen Kostenerstattung. Bei zentralen Sicherheitsschließsystemen muss aus Sicherheitsgründen die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Die damit verbundenen Kosten tragen in der Regel der Mieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Wenn Sie zum vereinbarten Termin dem Wärmedienst keinen Zugang gewähren können, ist in der Regel ein kostenfreier Zweittermin möglich. Dies wird jedoch vom Wärmedienst selbst festgelegt. Für alle weiteren Termine fallen Kosten an, die vom Nutzer getragen werden müssen. Auf der Terminbenachrichtigung des Wärmedienstes finden Sie normalerweise eine Telefonnummer, über die Sie Rückfragen stellen oder einen Termin vereinbaren können.
Die Nebenkostenabrechnung erfolgt einmal jährlich und umfasst alle zusätzlichen Kosten, die neben der Miete anfallen, wie zum Beispiel Heizkosten, Wasser und Müllabfuhr. Sie erhalten eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Posten, sodass Sie genau nachvollziehen können, wie sich die Nebenkosten zusammensetzen.
Die Abrechnungsperiode erstreckt sich vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter vorliegen. Diese Regelung gilt auch, wenn der Mietvertrag während der Abrechnungsperiode gekündigt wurde.
Ja, gerne. Auf Wunsch können Sie einen Termin mit uns vereinbaren, um Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. In diesem Gespräch haben Sie auch die Möglichkeit, offene Fragen zur Abrechnung zu klären.
Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt in der Regel 3 Monate und muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des Monats bei uns eingehen. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind nicht rechtsgültig. Wir empfehlen, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben zu versenden. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung von allen Mietvertragsparteien unterschrieben sein muss.
Grundsätzlich ja. Allerdings besteht keine gesetzliche Verpflichtung, den vorgeschlagenen Nachmieter anzunehmen. Wir prüfen auch in diesem Fall die vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie die entsprechenden Nachweise.
Informieren Sie uns bitte rechtzeitig über den geplanten Umzugstermin. Wir besprechen mit Ihnen alle wichtigen Details wie die Schlüsselübergabe, die Erstellung des Zustandsprotokolls und die Rückgabe der Mietwohnung, damit der Umzug reibungslos verläuft und keine Missverständnisse entstehen.
Sollten sich Ihre Kontaktdaten ändern, informieren Sie uns bitte, damit wir unsere Unterlagen entsprechend anpassen können. Sie können uns dies unkompliziert über unser Kontaktformular oder direkt per E-Mail mitteilen.
Zunächst ist zu beachten, dass Fragen zur Nebenkostenabrechnung oder ähnlichem keinen Notfall darstellen. Bei einem echten Notfall, wie einem Heizungsausfall, Rohrbruch oder Wassereintritt, können Sie entweder den zuständigen Hausmeister vor Ort oder unser Büro telefonisch erreichen. Sollte das Büro nicht besetzt sein, steht Ihnen eine Notfallrufnummer zur Verfügung.
Bei schwerwiegenden Notfällen wie Feuer oder Hochwasser wenden Sie sich bitte sofort an die Feuerwehr oder die Leitstelle.
Im Falle von Gasgeruch im Gebäude ist der Energieversorger umgehend zu benachrichtigen. Die Notfallrufnummer ist in der Regel auf der Hinweistafel im Gebäude vermerkt.
In der Regel sind die Mieter für Reparaturen und Wartungsarbeiten innerhalb der Wohnung verantwortlich. Für größere Instandhaltungsmaßnahmen oder gemeinschaftlich genutzte Bereiche, wie Flure oder Aufzüge, ist die Hausverwaltung zuständig. Bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Für Eigentümer
Indem Sie die administrativen Aufgaben in die Hände von Fachleuten legen, gewinnen Sie wertvolle Zeit für andere wichtige Dinge in Ihrem Leben.
Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Verwaltung Ihrer Liegenschaft. Zusätzlich führen wir eine Vorab-Besichtigung durch und sprechen persönlich mit dem Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft, um alle Details zu klären.
Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Liste mit allen Unterlagen, die wir für die ordnungsgemäße Verwaltung benötigen. Wenn sich die Unterlagen bei dem alten Verwalter befinden, holen wir diese bei ihm ab.
Wir führen regelmäßige technische Kontrollen des Objekts durch, vergeben erforderliche Aufträge bis zu einem mit dem Eigentümer vereinbarten Höchstbetrag und überwachen die Durchführung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen.
Bei Bedarf, insbesondere bei technisch anspruchsvollen Projekten, die spezielle Expertise von Ingenieuren oder Architekten erfordern, ziehen wir externe Partnerunternehmen hinzu.
Während der Bürozeiten sind wir telefonisch oder per E-Mail erreichbar. In Notfällen steht Ihnen zusätzlich eine Notfallnummer zur Verfügung, die auch außerhalb der Bürozeiten für eine schnelle Unterstützung sorgt.
Kontakt
Für unsere Dienstleistungen erheben wir eine pauschale monatliche Vergütung, die alle üblichen Verwaltungskosten abdeckt. Die Maklerkosten für Neuvermietungen werden jedoch gesondert abgerechnet. Außerdem bilden einmalige und außergewöhnliche Maßnahmen wie umfangreiche Sanierungs-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen, Gutachten oder größere juristische Beratungen, die nach vorheriger Absprache gesondert berechnet werden. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Details unserer Vergütung.
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach Ihren individuellen Wünschen. Wir verzichten auf lange, unflexible Verträge und bieten standardmäßig 1-Jahres-Verträge mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten an. Auf Wunsch kann die Laufzeit auch auf maximal 2 Jahre verlängert werden, sodass das Vertragsende am 31.12. des Folgejahres fällt.
Alle Personen, die am Verwaltungsprozess beteiligt sind, erhalten Schulungen und nehmen regelmäßig an wohnungswirtschaftlichen Seminaren teil. Seit 2018 ist dies für alle Verwalter gesetzlich vorgeschrieben, und wir begrüßen diese Regelung ausdrücklich!
Sie haben noch weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular.
Egal ob neue Angebote, inspirierende Ideen, spannende Aktionen oder exklusive Events – mit unserem Newsletter bleiben Sie immer auf dem Laufenden!
Hier finden Sie alle wichtigen Formulare, wie den Antrag auf Untermiete oder die Mieterselbstauskunft zum download.

Über Uns
Informationen über Stadtraum Immobilienverwaltung.
Über Uns

Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen im Überblick.
Dienstleistungen

Kontakt
Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.
Kontakt
Stadtraum
Immobilienverwaltung
Immenhofweg 29
47803 Krefeld
Termine nach Vereinbarung
Melden Sie sich jetzt zu unserem
Newsletter an:
Stadtraum
Immobilienverwaltung
Immenhofweg 29
47803 Krefeld
Termine nach Vereinbarung
© Stadtraum Immobilien 2025
Verpassen Sie keine Neuigkeiten und melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an.
Verpassen Sie keine Neuigkeiten und melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an.
Kontaktformular
Kontaktformular